Informationen der Öffentlichkeit nach Anhang V (12. BImSchV)
Bestätigung Betriebsbereich:
Die Biogasanlage der Anklamer Agrar AG, Am Hohen Stein, OT Woserow, 17398 Bargischow, unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund im Rahmen des Genehmigungsantrages vorgelegt.
Gebräuchliche Bezeichnungen oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe:
Biogas ist gemäß Anhang I Nr. 1.2.2 der Störfall-Verordnung als entzündbar eingestuft. Es kann mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die Hauptbestandteile sind Methan und Kohlendioxid; in unterschiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind Schwefelwasserstoff, Ammoniak und andere gasförmige oder verdampfbare Bestand-teile. Bei höheren Konzentrationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%, 100-4.000 ppm) und kann zu akuter Toxizität beim Einatmen führen. Es riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch stechend.
Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:
Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Betriebsgelände beschränkt.
Die Warnung erfolgt in einem Störfall entweder durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr, oder aber durch Rundfunkdurchsagen. Halten Sie sich bitte vom Unfallort fern und halten Sie Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.
Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können:
Ausführlichere Auskünfte bzgl. der Inspektion oder des Überwachungsplanes können beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingeholt werden: https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Inspektionsberichte/Bereich-Immissionsschutz/
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist:
Die letzte Vor‐Ort‐Besichtigung (Behördeninspektion) des Betriebsbereichs erfolgte durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern am 21.07.2021.
Kontakt Biogasanlage:
Ansprechpartner: Tim Lindemeyer
E-Mail: tim.lindemeyer@baltic-agrar.com
Kontakt zuständige Behörde:
Telefon: 0385- 588 68 000
E-Mail: Poststelle@staluvp.mv-regierung.de